Thomasstiftung - Dem Glauben eine Heimat geben
Über die Thomasstiftung
Bei der Gestaltung der Satzung war dem Kirchengemeinderat und dem Gründungsstifter wichtig, dass die Thomas-Stiftung in der Mitte der Gemeinde ihren Platz findet. Wir möchten mögliche Stifterinnen und Stifter mit unterschiedlicher Motivation erreichen: Wer zeitnah konkrete Projekte unterstützen möchte, kann in das Verwendungsvermögen stiften. Stiftungen in das Grundstockvermögen hingegen bleiben als Vermögen erhalten und stärken nachhaltig die Gestaltungskraft der Kirchengemeinde.
Die Stiftung soll Projekte der Kirchengemeinde mit folgenden Inhalten fördern:
- Stärkung der Gemeinschaft auch über Grenzen hinweg: verschiedene Generationen, Begabungen und Konfessionen, unabhängig von Herkunft und "Geldbeutel"
- Geschwisterliche Verantwortung füreinander und miteinander: diakonische Aufgaben, die auf Herausforderungen der Zeit antworten
- Angebote für Kirchenferne
- Projekte der Jugendarbeit, die zur Friedenserziehung und Versöhnung beitragen
- Ausbau der Begleitung und Förderung von Ehrenamtlichen
Die Struktur der Stiftung ist einfach und transparent. Der Stiftungsrat als einziges Gremium setzt sich zusammen aus dem Kirchengemeinderat, dem Gründungsstifter Uwe Häkanshon und gegebenenfalls weiteren hinzugewählten Personen.
Wie werde ich Stifter*in
Zustiftungen in das Grundstockvermögen der Stiftung
- sind möglich ab 1.000,00 €. Sie vermehren das Stiftungskapital und damit langfristig den Spielraum für neue Projekte in unserer Gemeinde.
In einer Stiftung bleibt das im Grundstockvermögen angelegte Stiftungskapital dauerhaft erhalten. Ihre Zustiftung wirkt ein Leben lang und über den Tod hinaus. Die Kapitalerträge ermöglichen auf Dauer eine vielfältige Arbeit.
Zustiftungen in das Verwendungsvermögen der Stiftung
- sind möglich ab 200 €.
Die Thomasstiftung verfügt neben dem Grundstockvermögen zusätzlich über ein Verwendungsvermögen, das über die Jahre aufgebraucht wird. Mit einer Zustiftung in das Verwendungsvermögen unterstützen Sie aktuelle Projekte in der Thomasgemeinde. Im Unterschied zu einer Spende müssen diese Mittel aber nicht „unmittelbar“ (d.h. innerhalb von zwei Jahren) ausgegeben werden, so dass auch langfristige Förderungen (z.B. der Begegnungsstätte oder des Ehrenamts) möglich sind.
Spenden
- sind in jeder Höhe willkommen. Sie fließen in voller Höhe und zeitnah direkt in einzelne vom Stiftungsrat beschlossene Projektförderungen.
Steuerliche Vorteile
- Zustiftungen in das Grundstockvermögen können bis zu einer Höhe von 1 Mio Euro über 10 Jahre verteilt vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
- Zustiftungen in das Verwendungsvermögen sowie Spenden können bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden.
- In eine Stiftung eingebrachte Erbschaften sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Kontakt
Wenn Sie Fragen und Anregungen haben oder Stifter*in werden möchten wenden Sie sich bitte an:
Bankverbindung der Stiftung
Ev. Kassengemeinschaft Thomas
Evangelische Bank
IBAN DE69 520604100000415766
BIC GENODEF1EK1
Bitte denken Sie daran im Feld 'Verwendungszweck' den Zusatz RT 126 Zustiftung / Spende Thomasstiftung anzugeben.
Bitte geben Sie bei einer Zustiftung ab 1.000 Euro auch an, ob Ihre Zuwendung in das Grundstockvermögen oder das Verwendungsvermögen der Stiftung gebucht werden soll.
Stiftungssatzung
Stiftungsbroschüre
Die Thomasstiftung bei der Stiftung der Ev. Landeskirche in Württemberg
Protokoll Stiftungsrat 19.10.2022